Saar stellt homosexuelle Beamte gleich – Einstimmige Verabschiedung durch den Landtag PDF Drucken
Geschrieben von: nkrayer   
Mittwoch, 19. November 2008 um 00:00 Uhr

(Saarbrücken/Berlin, 19.11.2008) Der Bundesvorsitzende der Lesben und Schwulen in der Union (LSU) Reinhard Thole begrüßt das heute vom Landtag des Saarlandes in 2. und abschließender Lesung verabschiedete Saarländische Lebenspartnerschaftsgesetz. Einstimmig wurde der Gesetzentwurf der Saarländischen CDU-Regierung angenommen.

 

"Damit werden eingetragene Lebenspartner vollumfänglich mit Ehegatten gleichgestellt. 58 Gesetze und Verordnungen wurden in diesem Zusammenhang geändert - eine gewaltige Leistung. „Besonders freut uns, daß auch die Gleichstellung bei den sogenannten Freien Berufen erreicht werden konnte", so der LSU-Bundesvorsitzende. Künftig gilt gleiches Recht auch für Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Architekten und Ingenieure sowie die Heilberufe.

 

Lobend hebt Thole den CDU-Abgeordneten Schmitt hervor: "Thomas Schmitt hat durch seinen Einsatz in den Ausschußberatungen ganz maßgeblich zu dem erfreulichen Ergebnis beigetragen."

 

Lediglich die Gewährung des Familienzuschlages für eingetragene Lebenspartner konnte nicht verwirklicht werden. Dazu muß man jedoch wissen, daß das Saarland - noch vor Bayern - das katholischste Land der Bundesrepublik ist.

 

Mit dem Saarland hat nach Hamburg wiederum ein CDU-geführtes Land die Gleichstellung von Lesben und Schwulen vollzogen.

 

 

 
LSU: Erbschaftsteuerkompromiß für Lebenspartner ein wichtiger Durchbruch PDF Drucken
Geschrieben von: nkrayer   
Montag, 17. November 2008 um 00:00 Uhr

(Berlin, 7.11.2008) Der Bundesvorsitzende der Lesben und Schwulen in der Union (LSU) Reinhard Thole zeigt sich mit dem gefundenen Kompromiß zur Neuregelung der Erbschaftsteuer insgesamt sehr zufrieden.

 

„Unter Federführung der Union werden erstmals in Deutschland homosexuelle Lebenspartnerschaften in einem Steuergesetz anerkannt. Dies hat Rot-Grün in 7 Jahren Regierungsarbeit nicht zustande gebracht“, unterstreicht Reinhard Thole, Bundesvorsitzender der LSU.

 

„Besonders hervorzuheben ist, daß selbstgenutzte Wohnungen und Häuser auch für gleichgeschlechtliche Lebenspartner steuerfrei bleiben. Der Staat anerkennt damit die Verantwortungs- und Fürsorgegemeinschaft von Eingetragenen Lebenspartnerschaften, die getragen ist von Liebe und Verantwortung“, so Thole wörtlich.

 

Vor fast genau 1 Jahr hat der Hessische Ministerpräsident Roland Koch maßgeblich dazu beigetragen, daß die Freibeträge von Lebenspartnern an diejenigen der Ehegatten angeglichen werden. Es handelt sich dabei um den persönlichen Freibetrag in Höhe von 500.000 Euro, den besonderen Versorgungsfreibetrag in Höhe von 256.000 Euro sowie den Haushaltsfreibetrag in Höhe von 12.000 Euro.

 

Im Hinblick auf die Steuerklasse bleibt es weiter bei der bisherigen Differenzierung. Jedoch muß bedacht werden, daß angesichts des hohen Freibetrages mehr als 90 Prozent der Lebenspartner steuerfrei erben können und nur sehr große Erbschaften davon betroffen sein werden.

 
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