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Geschrieben von: nkrayer
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Donnerstag, 19. März 2009 um 00:00 Uhr |
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(Berlin, 19.03.2009) Die LSU begrüßt die Erstreckung des Opferentschädigungsgesetzes auf Lebenspartner. "Wir sind froh, daß die Koalitionsfraktionen einen Gesetzentwurf vorgelegt haben, der das Opferentschädigungsgesetz (OEG) jetzt auch auf Lebenspartner erstreckt. Das war überfällig und ist nur konsequent, angesichts der Tatsache, daß Lebenspartnerschaft und Ehe in Deutschland bereits zivilrechtlich gleichgestellt sind und vor allem die gleichen Unterhaltspflichten bestehen", unterstreicht der Stellvertretende Bundesvorsitzende der Lesben und Schwulen in der Union (LSU), Björn Beck. Mit dem novellierten Opferentschädigungsgesetz erhalten alle unschuldigen Opfer vorsätzlicher tätlicher Angriffe zum Ausgleich der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Schädigung auf Antrag Entschädigungsleistungen. "Ich bin froh, daß wir wieder ein Stück Gleichstellung und damit Normalität mehr erreicht haben", so Beck abschließend. Am heutigen Nachmittag (19.03.2009) fand die 1. Lesung des von den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten Gesetzesentwurfes eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Opferentschädigungsgesetzes (OEG) statt. |
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Geschrieben von: nkrayer
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Dienstag, 24. Februar 2009 um 00:00 Uhr |
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(Stuttgart, 24.02.2009) „Nun ist dringend die Politik gefragt“, forderte Michael Reiss, der Landesvorsitzende der Lesben und Schwulen in der Union Baden-Württemberg, nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe, wonach homosexuelle Beamte in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in Baden-Württemberg derzeit keinen Anspruch auf den Ehegattenzuschlag hätten (Az. 5 K 1406/08). Wenige Tage zuvor hatte das Verwaltungsgericht Stuttgart (Az. 4 K 1604/08) genau anders entschieden. „Der Europäische Gerichtshof hat festgestellt (Rechtssache Maruko (M 12 K 08.1484)), dass die Besoldung von Beamten bei gleichen Lebensverhältnissen auch gleich sein muss, sonst liegt eine Diskriminierung vor“, so Reiss weiter. „Es hat aber noch kein Gericht begründen können, worin sich denn Verpartnerte von Eheleuten in ihren Lebensumständen so wesentlich unterscheiden, zumal es auch verpartnerte Paare mit Kindern gibt.“ Er führte aus, hier seien nur festgefügte Vorurteile am Werk, die mit der Lebenswirklichkeit nichts zu tun habe. Viele hätten noch nicht verstanden, dass Verpartnerungen und Ehe in keinem Alternativverhältnis stünden, bei dem man sich für die eine oder andere Form entscheiden könne. Er forderte die Landesregierung auf, dieses Gerichtschaos zu beenden und, wie schon in anderen Bundesländern, den Ehegattenzuschlag auf verpartnerte Beamte auszudehnen. „Wer sich die Sachlage und die europäische Rechtssprechung ohne ideologische Verklemmungen anschaut, kann zu gar keinem anderen Ergebnis kommen“, so Reiss. |
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